Brandschutzklassen nach DIN 4102 und EN 13501-1
Vor allem Bauordnungen der Bundesländer (LBO) sowie Sonderbauverordnungen und Richtlinien geben vor, welche Baustoffklassen in den jeweiligen Konstruktionen verwendet werden dürfen.
Die Einteilung in Brandschutzklassen hat also entscheidenden Anteil an der Frage, ob Baustoffe für die einzelnen Teilbereiche von Bauvorhaben infrage kommen.
Zuordnung der Brandschutzklassen
Brandschutzklassen
Europäische Klassifizierung nach 13501-1
Das seit 2001 mit der EN 13501-1 bestehende europäische Klassifizierungssystem für Baustoffe existiert parallel zudem nationalen System der DIN 4102-1. Dies wird in Baustoffklassen A bis F unterteilt.
- A : kein Beitrag zum Brand (A1, A2)
- B : sehr begrenzter Beitrag zum Brand
- C : begrenzter Beitrag zum Brand
- D : hinnehmbarer Beitrag zum Brand
- E : hinnehmbares Brandverhalten
- F : keine Leistung festgestellt
Außerdem werden zusätzlich die Rauchentwicklung (Smoke: Klassen s1, s2 und s3) sowie das brennende Abtropfen (Droplets: Klassen d0, d1 und d2) klassifiziert.
- s1 : geringe Rauchentwicklung
- s2 : mittlere Rauchentwicklung
- s3 : hohe Rauchentwicklung bzw. Rauchentwicklung nicht geprüft
- d0 : kein brennendes Abtropfen/ Abfallen innerhalb 600 Sekunden
- d1 : kein brennendes Abtropfen/ Abfallen mit einer Nachbrennzeit länger als 10 Sekunden innerhalb von 600 Sekunden
- d2 : keine Leistung festgestellt
Nationale Klassifizierung nach DIN 4102-1
Nach DIN 4102-1 werden Baustoffe grob in die Klassen nicht brennbar (A1 und A2) und brennbar (B1 bis B3) eingeteilt. Nicht brennbare Baustoffe bestehen zum größten Teil aus nicht entzündlichen Stoffen und stellen selbst keine Brandlast dar. Allerdings können sich unter Hitzeeinwirkung ihre Eigenschaften verändern. (z.B. Volumen und Festigkeit). Brennbare Baustoffe stellen hingegen Brandlasten dar. Sie unterscheiden sich voneinander nach der Zeit, die es braucht, bis sie zu brennen beginnen und nach dem weiteren Brandverhalten.
Baustoffe der Klasse A1 sind nichtbrennbar, enthalten keine brennbaren Bestandteile und zeigen folglich auch keine Rauchentwicklung sowie kein brennendes Abtropfen.
Baustoffe der Klasse A2 sind nichtbrennbar, dürfen aber gewisse Anteile brennbarer Bestandteile enthalten. Auch für diese Klasse gilt, dass die Baustoffe keine Rauchentwicklung und kein brennendes Abtropfen zeigen dürfen.
Baustoffe der Klasse B1 sind schwer entflammbar. Sie dürfen nach Entfernen der Zündquelle nicht selbstständig weiterbrennen.
Baustoffe der Klasse B2 sind normal entflammbar. Ihre Entzündbarkeit muss bei einer Kanten- oder Flächenbeflammung mit kleiner Flamme auf das in DIN 4102-1 vorgegebene Maß beschränkt bleiben. Diese Klasse müssen alle Baustoffe, die in Gebäuden verwendet werden, mindestens erfüllen, es sei denn, sie werden mit anderen Baustoffen verbunden und ergeben mit diesen zusammen einen mindestens normal entflammbaren Verbundwerkstoff.
Baustoffe der Klasse B3 sind leicht entflammbar und dürfen in Gebäuden nur dann eingebaut werden, wenn sie mit anderen Baustoffen so verbunden werden, dass die entstehenden Verbundwerkstoffe nicht mehr leicht entflammbar sind.